Türkische islamische Gemeinde zur Neukirchen- Vluyn




Mosche

» Unsere Projekte

» Vorstand

» İmam

» Ehemalige Vors.

» Über den Verein

» Veranstaltungen

» Untericht Zeiten

» Kontakte


Öfentlichkeitsarbet

Frauenausschuss

Jugendausschuss

Elternausschuss

Seniorenausschuss

Algemeine Infos


» Wichtige Tage

» Religiöse Frage

» Religiöse  Veröffentlichungen

» Diyanet

» DİTİB


1. Vorsitzender
İbrahım İNCİ

E-Mail
hamidiveli@web.de




1. Stellv. Vorsitzende
Mustafa ÇİFTÇİ

2. Stellv.  Vorsitzender
Nurtekin KORKUT

Sekräter
Ahmet BABAYİGİT


Kasse
Sadet KORKUT
Soziales
Salih Yagmur
















Zweck der Gemeinde

1.         Die Gemeinde verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2.         Zweck der Gemeinde ist die Förderung der islamischen Religion. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Errichtung,  Kauf und Unterhaltung von Moscheen und Gebetsräumen und islamischen Gemeindehäusern; die Abhaltung von Gottesdiensten, die Ausbildung von Geistlichen, die Erteilung von Religionsunterricht, die Beerdigung und die Pflege des Andenkens der Toten, die Vorbereitung der Muslime auf die Pilgerfahrten, die Begehung der islamischen Feiertage, Förderung des Dialoges mit den nicht-islamischen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen sowie Förderung des religiösen Lebens in der Gemeinde.

3.         Zweck der Gemeinde ist ferner die Förderung der Bildung, insbesondere in der islamischen Lehre. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Durchführung von interreligiösen Tagungen und Schulungen, der religiösen Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie in der Erwachsenenbildung, insbesondere durch Kooperation mit Bildungsinstitutionen wie Schulen und der Erwachsenenbildung.

4.         Zweck der Gemeinde ist weiter die Förderung und die Gestaltung der Kinder- und Jugendarbeit. Die Gemeinde ist dabei bestrebt, die familiäre, schulische und religiöse Erziehungsarbeit zu unterstützen.  Die Gemeinde setzt sich zum Ziel, eine offene Jugendarbeit aufzubauen und zu gestalten,  in den Kindern und Jugendlichen Eigeninitiative und Interesse zu wecken, das religiöse Leben zu fördern und Rücksicht sowie Verantwortung gegenüber Gesellschaft, Mensch und Natur zu stärken.

 

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht

·        durch die Gewinnung junger Menschen und Erwachsener zu ehrenamtlichem Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit;

·        durch das Aufgreifen und Fördern jugendlicher Eigeninitiativen;

·        durch die Durchführung verschiedener Projekte, bei denen Kinder und Jugendliche zur anregenden und vielseitigen Lebens- und Freizeitgestaltung befähigt und geleitet werden;

·        durch Hilfs- und Beratungsangebote an benachteiligte und problembeladene Kinder und Jugendliche;

·        durch die Schaffung verschiedener Einrichtungen, die Jugendlichen interessens-, bildungs- und altersgerechte Möglichkeiten zur sinnvollen Freizeitgestaltung eröffnen;

·        durch die Förderung der Kontakte unter den Jugendlichen anderer Religionsgemeinschaften  und die Durchführung entsprechender Projekte;

·        durch die Maßnahmen der politischen Bildung, mit dem Ziel, das demokratische Handeln der Jugendlichen zu fördern;

·        durch die Förderung der sozialen Eingliederung Kinder und Jugendlicher mit Migrationshintergrund.

 

Der Verein strebt die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe an.

5.         Zweck der Gemeinde ist desweiteren die Förderung mildtätiger Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht, indem Sozialdienste für Muslime und Nichtmuslime angeboten und Personen, die die Voraussetzungen des § 53 Abgabenordnung erfüllen, unterstützt werden. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, die in Not und Bedrängnis geraten sind: z.B. Nahrungsmittel- und Kleiderhilfe oder Kostenübernahme für eine nötige medizinische Behandlung und menschenwürdige Begräbnis (sofern auch hierfür zweckgebundene Spenden zur Verfügung stehen) und Sammlung von Mitteln für die Arbeit solcher Initiativen und Einrichtungen im In- und Ausland.

6.        Weiterer Zweck der Gemeinde ist die Förderung der gesellschaftlichen Partizipation. Zur Verwirklichung der Gemeindeziele sucht die Gemeinde Kontakt sowohl zu politischen Parteien als auch zu anderen Religionsgemeinschaften und kirchlichen Organisationen, wobei die Gemeinde parteipolitisch neutral ist. Der Gemeindezweck wird verwirklicht durch interkulturelle und interreligiöse Arbeit mittels