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Mosche
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Zweck der Gemeinde
1. Die
Gemeinde verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gemeinde ist die Förderung der
islamischen Religion. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Errichtung,
Kauf und Unterhaltung von Moscheen und
Gebetsräumen und islamischen Gemeindehäusern; die Abhaltung von Gottesdiensten,
die Ausbildung von Geistlichen, die Erteilung von Religionsunterricht, die
Beerdigung und die Pflege des Andenkens der Toten, die Vorbereitung der Muslime
auf die Pilgerfahrten, die Begehung der islamischen Feiertage, Förderung des
Dialoges mit den nicht-islamischen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen
sowie Förderung des religiösen Lebens in der Gemeinde. 3. Zweck der Gemeinde ist ferner die Förderung der
Bildung, insbesondere in der islamischen Lehre. Der Satzungszweck wird
verwirklicht durch die Durchführung von interreligiösen Tagungen und
Schulungen, der religiösen Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie in der
Erwachsenenbildung, insbesondere durch Kooperation mit Bildungsinstitutionen
wie Schulen und der Erwachsenenbildung. 4. Zweck
der Gemeinde ist weiter die Förderung und die Gestaltung der Kinder- und
Jugendarbeit. Die Gemeinde ist dabei bestrebt, die familiäre, schulische und
religiöse Erziehungsarbeit zu unterstützen.
Die Gemeinde setzt sich zum Ziel, eine offene Jugendarbeit aufzubauen
und zu gestalten, in den Kindern und
Jugendlichen Eigeninitiative und Interesse zu wecken, das religiöse Leben zu
fördern und Rücksicht sowie Verantwortung gegenüber Gesellschaft, Mensch und
Natur zu stärken. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht ·
durch die Gewinnung junger
Menschen und Erwachsener zu ehrenamtlichem Engagement in der Kinder- und
Jugendarbeit; ·
durch das Aufgreifen und Fördern
jugendlicher Eigeninitiativen; ·
durch die Durchführung
verschiedener Projekte, bei denen Kinder und Jugendliche zur anregenden und vielseitigen
Lebens- und Freizeitgestaltung befähigt und geleitet werden; ·
durch Hilfs- und Beratungsangebote
an benachteiligte und problembeladene Kinder und Jugendliche; ·
durch die Schaffung verschiedener
Einrichtungen, die Jugendlichen interessens-, bildungs- und altersgerechte
Möglichkeiten zur sinnvollen Freizeitgestaltung eröffnen; ·
durch die Förderung der Kontakte
unter den Jugendlichen anderer Religionsgemeinschaften und die Durchführung entsprechender Projekte;
·
durch die Maßnahmen der
politischen Bildung, mit dem Ziel, das demokratische Handeln der Jugendlichen
zu fördern; ·
durch die Förderung der sozialen
Eingliederung Kinder und Jugendlicher mit Migrationshintergrund. Der Verein strebt die Anerkennung
als freier Träger der Jugendhilfe an. 5. Zweck der Gemeinde ist desweiteren die Förderung
mildtätiger Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht, indem Sozialdienste
für Muslime und Nichtmuslime angeboten und Personen, die die Voraussetzungen
des § 53 Abgabenordnung erfüllen, unterstützt werden. Der Satzungszweck wird
verwirklicht durch Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, die in Not und
Bedrängnis geraten sind: z.B. Nahrungsmittel- und Kleiderhilfe oder
Kostenübernahme für eine nötige medizinische Behandlung und menschenwürdige
Begräbnis (sofern auch hierfür zweckgebundene Spenden zur Verfügung stehen) und
Sammlung von Mitteln für die Arbeit solcher Initiativen und Einrichtungen im
In- und Ausland. | ||||||||||||||||