Aufgaben der Frauengruppe
1. Die
weiblichen Mitglieder der
Gemeinde bilden die Frauengruppe. Sie tritt ein für die Stellung der
Frauen in
der Gemeinde, Familie und Gesellschaft.
2. Die
Frauengruppe führt und
verwaltet sich im Rahmen dieser Satzung und der Frauenordnung
selbständig. Sie
entscheidet über die ihr zur Verfügung
gestellten Mittel in eigener
Zuständigkeit.
3. Sie wird
geleitet durch einen
Frauenausschuss. Der Frauenausschuss besteht aus 5 Personen und wird in
einer
Frauenvollversammlung, die aus den Mitgliedern der Frauengruppe
besteht,
gewählt. Der Frauenausschuss wählt aus seiner Mitte eine
Frauenbeauftragte,
eine stellvertretende Frauenbeauftragte, eine Buchhalterin, eine
Sekretärin und
eine Beisitzerin, die Ansprechpartner für die Organe der Gemeinde sind.
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