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Mosche
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Vorstand Jugend Gençlik Kolları * Mine Cam ENGİN * JugengruppeJugendliche
und junge Erwachsene Mitglieder im Alter
von 14-27 Jahren bilden die
Jugendgruppe. 2. Die Jugendgruppe
führt und verwaltet sich im Rahmen dieser Satzung und der Jugendordnung
selbständig. Sie entscheidet über die ihr zur Verfügung gestellten Mittel in
eigener Zuständigkeit. 3. Die Jugendgruppe
wird geleitet durch einen Jugendausschuss. Der Jugendausschuss besteht aus 5
Personen, wobei mindestens zwei Mitglieder männlich und mindestens zwei
weiblich sein müssen. Er wird in einer Jugendvollversammlung, die aus
Mitgliedern der Jugendgruppe besteht, gewählt. Der Jugendausschuss wählt aus
seiner Mitte eine/n Jugendleiter/in und eine/n Stellvertreter/in, die
Ansprechpartner für die Organe der Gemeinde sind. Der/die Jugendleiter/in und der/die
Stellvertreter/in müssen unterschiedlichen Geschlechts sein. 4. Der Jugendausschuss vertritt die Gemeinde
beim Jugendverband des Landes- und Bundesverbandes.
5. Alles Weitere
regelt die Jugendordnung.
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