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Mosche |
Vorstand Elternvertretung
Aufgaben der Elterngruppe 1. Zur Elterngruppe gehören alle
Mitglieder, die mindestens ein Kind haben. 2. Die Elterngruppe führt und
verwaltet sich im Rahmen dieser Satzung und der Elterngruppenordnung
selbständig. Sie entscheidet über die ihr zur Verfügung gestellten Mittel in
eigener Zuständigkeit. 3. Sie wird geleitet durch einen
Elternausschuss. Der Elternausschuss
besteht aus 5 Mitgliedern und wird in
einer Elternvollversammlung, die aus den Mitgliedern der
Elterngruppe besteht, gewählt. Der Elternausschuss wählt aus seiner Mitte
eine/n Elternvertreter/in, eine/n stellvertretende
Elternvertreter/in, eine/n Buchhalter/in und eine/n
Sekretär/in und eine/n Beisitzer/in. Der Elternausschuss ist Ansprechpartner für
die Organe der Gemeinde in Angelegenheiten der Kinder-, Bildungs- und
Elternarbeit. Diese kann auch Bildungsreferent/innen beauftragen. 4. Der Elternausschuss vertritt die
Gemeinde beim Elternverband des Landes- und Bundesverbandes. 5. Alles Weitere regelt die Elterngruppenordnung |
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